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Anmeldungen
Einwohnermeldeamt - Sie müssen dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Anschrift mitteilen. Wichtig: Ohne Abmeldeformular und Personalausweis können Sie sich nicht anmelden. Lassen Sie Ihren Personalausweis und Pass auch gleich umschreiben.
Kfz-Zulassungstelle - Auch wenn Sie nur innerhalb einer Stadt oder eines Kreises umziehen müssen Sie der Zulassungsstelle Ihre neue Anschrift mitteilen. Dazu brauchen Sie Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein. Sie selbst müssen schon umgemeldet sein. Bei Vorlage des Reisepasses wird zusätzlich die Meldebescheinigung benötigt.
Gilt an Ihrem neuen Wohnort ein anderes Kfz-Kennzeichen, müssen Sie Ihr Auto neu zulassen. Dafür benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis, in den die neue Adresse schon eingetragen ist, den Fahrzeugschein und -brief, den letzten TÜV-Bericht, die AU-Bescheinigung und eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte), die Sie bei Ihrer Versicherung bekommen.
Anmeldungen / Ummeldungen - Unten finden Sie eine Checkliste für Ab-, Um- und Anmeldungen, damit Sie nichts vergessen. Bei manchen Institutionen ist Ab- und Anmelden mit der Mitteilung der neuen Anschrift, Telefonnummer und Kontoverbindung schon erledigt. Bei anderen müssen Sie sich förmlich abmelden und am neuen Wohnort wieder anmelden.
Erkunden Sie sich beim Einwohnermeldeamt, welche der örtlichen Behörden eine eigene Anmeldung verlangen.
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