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Ein erstklassiger Depotbank- und Fondspartner

Ist eine Einlagensicherung vorhanden?
Da Investmentfondsanteile gesetzlich als Sondervermögen gelten, ist Ihre Kaution komplett insolvenzgeschützt. D.h. Ihr Kautionsdepot geniesst einen umfangreicheren Insolvenzschutz als im Einlagengeschäft (Sparbuch, Festgeld etc.). Bei Insolvenz der Depotbank oder der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) besteht keine Gefahr für ihr Mietkautionsdepot. Dieses wird als Sondervermögen ausserhalb der Bilanz der Depotbank oder der KAG geführt.

Auf wessen Namen läuft das Mietkautionsdepot?
Der Inhaber des Depots ist der Mieter. Auf seinen Namen läuft das Depot. Es kann auch ein Gemeinschaftsdepot mit dem Ehepartner/Lebenspartner eröffnet werden.

Ab welchem Betrag ist ein Mietkautionsdepot sinnvoll?
Wir bieten Ihnen das Mietkautionsdepot ab einem Kautionsbetrag von 500 EUR an.

Wie eröffne ich ein Mietkautionsdepot?
Sie senden uns die ausgefüllten und unterzeichneten Depoteröffnungs-unterlagen und eine Kopie des Personalausweises zu. Nachdem wir die Unter-lagen auf vollständigkeit überprüft haben leiten wir diese an die DWS Investment GmbH Frankfurt weiter.

Habe ich einen Online-Zugang auf das Depot?
Der Mieter als Depotinhaber hat einen Online-Zugang zum Depot. Die Zugangsdaten werden nach Depoteröffnung an sie zugesandt.

Bin ich an eine Laufzeit beim Mietkautionsdepot gebunden?
Nein, ihr Mietkautionsdepot bei uns ist total flexibel.

Wie lange dauert die Einrichtung des Mietkautionsdepots?
Wir bearbeiten alle Anträge am gleichen Tag. Jedoch sollten Sie wegen den Postwegen für die komplette Einrichtung 4-5 Werktage berücksichtigen. Der Mieter und der Vermieter halten dann eine schriftliche Benachrichtigung über die Einrichtung und die Verpfändung.

Wie wird das Investmentdepot an den Vermieter verpfändet?

Im Infopaket erhalten sie das Formular "Verpfändung eines Mietkautionsdepots". Darauf müssen Mieter und Vermieter unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung und der Einreichung des Formulars bei uns, wird das Mietkautionsdepot verpfändet.

Wie hoch sind die Depotgebühren?
Die jährlichen Depotführungsgebühren jeweils für ein Investmentkonto betragen 0,2975% des Gegenwertes (min. 8,20 EUR und max. 10,35 € p.a.).

Bestehen sonstige Einrichtungskosten?
Nein, für die Einrichtung des Mietkautionsdepot werden weder von und als auch von der DWS keine Gebühren erhoben..

Zahle ich bei den Investmentfonds eine Ausgabeaufschlag?
Beim Rentenfonds sollten Sie einen Ausgabeaufschlag über 4 % berücksichtigen. Beim Immobilienfonds beträgt der Ausgabeaufschlag 5 % und beim Garantiefonds 4 %. Der Ausgabeaufschlag wird einmalig bei der Einrichtung erhoben. Der Großteil des Ausgabeaufschlages, wird von der Fondsgesellschaft an uns weitergereicht. Dies ist unsere Provision, damit wir die Kosten für unseren Service für Sie decken können .

Wo wird das Mietkautionsdepots geführt?
Bei der Abwicklung und Aufbewahrung des Mietkautionsdepots arbeiten wir mit der DWS zusammen. Mit der DWS konnten wir eine unkomplizierte Abwicklung der Mietkautionsverpfändung vereinbaren und sie ist ebenfalls von den Kostenstrukturen günstig. Als Tocherunternehmen der Deutschen Bank Gruppe, haben Sie einen zuverlässigen und leistungsstarken Partner an der Seite.

Wer spricht meine Hausverwaltung/meinen Vermieter auf die Eröffnung des Depots an?
Sie als Mieter besprechen die Eröffnung mit ihrem Vermieter durch und senden uns das unterzeichnete Verpfändungsformular zu.

Wer erhält die Rendite aus dem Mietkautionsdepot?
Die Rendite aus dem Mietkautionsdepots erhält alleinig der Anleger, also der Mieter.

Habe ich Kursverluste zu tragen?

Beim Garantiefonds bestehen während der Laufzeit Kursschwankungen. Bei Laufzeitende tritt der Kapitalschutz in Kraft. Beim Rentenfonds oder Immobilienfonds haben Sie keine Aktienkursschwankungen. Diese generieren ihre Rendite aus Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen.

Kann ich vorzeitig verkaufen/das Depot auflösen?
Ja. Die Investmentfondsanteile sind werktäglich handelbar. Nach Mietvertragsende wird die Verpfändung durch den Vermieter aufgehoben. Wie beim Sparbuch. Der Meter hat als Depotsinhaber die volle Verfügungsgewalt über das Investmentdepot und hat folgende Alternativen: 1. Fondsanteile veräußern und sich den Betrag auf sein Girokonto überweisen lassen. 2. Fondsanteile weiterhin beibehalten und das Depot für sich selbst fortführen. 3. Fondsanteile weiterhin beibehalten und das Depot für die neue Wohnung als Mietkaution verpfänden lassen. Der Mieter kann das Depot als lebenslanges Kautionskonto führen.